Lattenhau


Der „Lattenhau“ gehört zur Durchforstung eines bestimmten Baumbestandes. Mit diesem Eingriff alle 10 – 15 Jahre werden die Baumbestände ausgelichtet und so den schönen Nutzholzbäumen für das weitere Wachstum Platz gemacht.

Bei älteren Baumbeständen wird diese Durchforstung heute maschinell mit einem Holzvollernter ausgeführt. Die Forstmaschine (Harvester) arbeitet mehrheitlich in Rückegassen, von wo aus das aufgerüstete Holz mit dem Rückefahrzeug (Forwarder) zu einem Polter (Holzhaufen) gefahren wird. Die Aufträge werden meistens ab Stock verkauft.

Abgerechnet wird nach Qualität und Menge (m3). Der Verkäufer hat somit keine Arbeit mit dem aufwendigen Aufrüsten der einzelnen Bestände.

Der Name „Lattenhau“ kommt von früher als die Bauern, welche im Wald arbeiteten die dünnen Stämme zu Latten und Pfähle verarbeiteten. Astfreies und gradschaftiges Stangenholz wird heute noch für Telefon- und Strommasten gebraucht. Auch das Militär war früher Abnehmer für Stangenholz. Heute wird dieses Holz vor allem zu Bauzwecken als Plattenmaterial verwendet.

Anteilhaber der Holzkorporation können in der Regel auf Anmeldung einen Lattenhau selber ausführen. Der Förster zeichnet die zu fällenden Bäume mit Markierfarbe an. Der Vorstand teilt die zu durchforstende Fläche auf die Anzahl Anmeldungen auf. Das Losglück entscheidet über den jeweiligen zugeteilten Schlag.

Dem Jungwuchs und den Zukunftsbäumen muss beim Fällen Sorge getragen werden. Seltene Baumarten sind dabei besonders zu schützen. Neophyten und waldfremde Arten müssen sofort beseitigt werden.

Die Durchforstungsarbeiten sollten bis spätestens 31. März des aktuellen Jahres abgeschlossen sein.